Zentrale Daten-Schnittstelle geplant

Geschrieben am 11.09.2017 von:

Sinja Huesgen

Rechtsanwältin
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Die EU-Kommission plant eine Verordnung zur Einrichtung einer zentralen Daten-Schnittstelle – einem sogenannten Single Digital Gateway – durch die Daten innerhalb von Behörden nach dem Once-Only-Prinzip ausgetauscht werden können. Durch die Einrichtung sollen der Binnenmarkt gefördert und für den Bürger bürokratische Strukturen abgebaut werden.

Was bedeutet Once-Only?

Im Kontakt mit Behörden kommt es häufig dazu, dass immer wieder bestimmte Daten angegeben werden müssen. Bürger leiden unter dem bürokratischen Aufwand und der dadurch entstehenden Zeitverzögerung und jede Behörde muss einzeln die benötigten Daten abfragen. Insbesondere bei grenzübergreifenden Sachverhalten gibt es Schwierigkeiten, wenn z.B. ein Formular aufgrund von Sprachbarrieren nicht ausgefüllt werden kann.

Das Once-Only-Prinzip würde solche Probleme beseitigen und den Kontakt mit Behörden vereinfachen. Once-Only bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Daten nur noch einmal eingegeben werden müssen und dann bei einer zentralen Stelle gespeichert werden. Über diese können dann sämtliche europäischen Behörden die für sie relevanten Daten sofort in Erfahrung bringen und für eine schnelle und effiziente Bearbeitung sorgen.

Europäischer Datenschutzbeauftragter skeptisch

Der europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli sieht die geplante Verordnung skeptisch. Insbesondere bemängelt er, dass es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage für die wiederholte Verarbeitung von Daten fehlt. Die im Entwurf zur Verordnung genannten Art. 21 Abs. 2 AEUV, Art. 48 AEUV und Art. 114 Abs. 1 AEUV reichen seiner Ansicht nach hierzu nicht aus.

Außerdem fordert er, dass beim Austausch der Daten die Prinzipien der Datensparsamkeit und Zweckbindung stärker berücksichtigt werden.

Die Frage ist auch, ob ein solches Projekt unter IT-Sicherheitsaspekten überhaupt umsetzbar ist. Die digitale Verwaltung ist sowohl in Deutschland als auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten bisher eher schwach ausgeprägt und nicht ausgereift. Gerade Gerichte und Verwaltungsbehörden sind sehr traditionell veranlagt und können wohl noch nicht zu einer vernetzten digitalen Kommunikation mit anderen Behörden übergehen.


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