Datenübertragung in die USA: Executive Order oder „Privacy Shield 2.0“

Geschrieben am 02.11.2022 von:

Dominik Piroth

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Am 07.10.2022 unterzeichnete US-Präsident Joe Biden eine neue Executive Order, mit deren Hilfe der internationale Datenverkehr zwischen den USA und der EU eine neue rechtliche Grundlage erhalten soll. Auf Basis dieser Executive Order kann die EU-Kommission nun ein Verfahren für einen neuen Angemessenheitsbeschluss in die Wege leiten.

Der letzte Angemessenheitsbeschluss, der die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen der EU und den USA regelte, war das EU-US-Privacy-Shield. Dieses wurde am 16.07.2020 vom EuGH durch das sogenannte „Schrems-II-Urteil“ für ungültig erklärt. Seitdem wird mit Spannung ein neues Abkommen erwartet, das nun Gestalt annehmen dürfte.

Die Executive Order gibt unter anderem vor, dass US-Geheimdienste bei Zugriff auf personenbezogene Daten nun stärker die Interessen betroffener Personen berücksichtigen müssen. Auch sollen genaue Vorgaben für den Umgang mit Personendaten ergriffen werden. Des Weiteren soll es wohl auch einen unabhängigen Rechtschutz für Einzelpersonen und bestimmten Organisationen, bei behaupteten Datenschutzverletzungen, geben. Dieses soll durch das „Civil Liberties Protection Office“ ausgeführt werden.

Das Dekret des US-Präsidenten wird nun von der EU-Kommission geprüft. Anschließend wird eine neue rechtliche Regelung ausgearbeitet, woraus das neue Abkommen zwischen der EU und den USA entstehen wird („Privacy Shield 2.0“). Dieser Prozess dauert selbstverständlich seine Zeit. Vor Sommer 2023 dürfte mit einem neuen Abkommen nicht zu rechnen sein.

Bedingt durch die Historie der Angemessenheitsbeschlüsse zwischen der EU und den USA, wäre auch das neue Abkommen alles andere als ein langjähriger Garant für Sicherheit. Schließlich wurden bereits die beiden Vorgänger – „Privcy Shield“ und „Safe Harbor“ – nach kurzer Laufzeit vom EuGH für ungültig erklärt. Dass das neue, namentlich noch unbekannte Abkommen, dieses Schicksal ebenfalls erleiden wird, ist nicht ausgeschlossen. So hat sich bereits Max Schrems (der Mann, der am Fall der beiden Vorgänger maßgeblich beteiligt war) zu Wort gemeldet: „Wir prüfen das nun genauer, aber auf den ersten Blick versucht man hier ein drittes Abkommen ohne rechtliche Basis. Ich gehe davon aus, dass auch ein neues Abkommen bald vom EuGH kassiert wird.“

Es bleibt abzuwarten, ob Max Schrems Recht behält und auch das neue Abkommen wieder vor dem EuGH landet. Oder ob diesmal ein Abkommen entstehen wird, auf das sich Unternehmen bei der Datenübermittlung in die USA jahrelang rechtssicher stützen können.


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