Neues Gesetz zum automatisierten Fahren

Geschrieben am 20.04.2017 von:

Sinja Huesgen

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Der Bundestag hat als Reaktion auf die fortschreitende Technik und zur Förderung Deutschlands als Leitanbieter und Leitmarkt ein neues Gesetz zum autonomen Fahren verabschiedet. Das Gesetz regelt das hochautomatisierte und das vollautomatisierte Fahren. Es muss zur endgültigen Wirksamkeit jedoch auch noch vom Bundesrat freigegeben werden.

Verschiedene Automatisierungsgrade

Im Bereich des automatisierten Fahrens gibt es verschiedene Automatisierungsgrade.

Beim teilautomatisierten Fahren muss der Fahrer das System dauerhaft überwachen und jederzeit zur vollständigen Übernahme der Fahraufgabe bereit sein. Beim hochautomatisiertes Fahren muss der Fahrer das System nicht dauerhaft überwachen. Er wird vom System aber rechtzeitig gewarnt, wenn er eingreifen muss. Beim vollautomatisierten Fahren muss der Fahrer das System gar nicht überwachen. Das System ist in allen Situationen in der Lage, einen risikominimalen Zustand herzustellen. Schließlich gibt es beim autonomen Fahren gar keinen Fahrer mehr. Der Computer übernimmt das Fahrzeug vollständig und alle im Fahrzeug befindlichen Personen sind nur noch Passagiere.

Das neue Gesetz regelt die Vorrausetzungen zum hochautomatisierten und vollautomatisierten Fahren, wobei die einschlägigen Hersteller mit einer Einführung des hochautomatisierten Fahrens nicht vor dem Jahr 2020 rechnen. Das vollautomatisierte Fahren soll erst noch später möglich sein.

Systeme müssen deaktiviert werden können

Grundsätzlich kann der Fahrer nach dem neuen Gesetz die Hände vom Lenkrad nehmen und sich anderen Dingen widmen. So soll er zukünftig im Internet surfen oder E-Mails abrufen und lesen können. Der Fahrer muss jedoch vom System rechtzeitig gewarnt und durch ein eindeutiges Signal zur Übernahme des Lenkrads aufgefordert werden. Außerdem legt das neue Gesetz fest, dass die Systeme jederzeit deaktiviert oder übersteuert werden können müssen.

Experten gehen davon aus, dass die Unfallzahlen durch die Einführung des automatisierten Fahrens deutlich sinken werden. Menschliche Fahrfehler sind immer noch die häufigste Unfallursache.

Die Vorgänge sollen von einer Blackbox, wie man sie bereits aus Flugzeugen kennt, aufgezeichnet werden. Nach Aussage von Verkehrsminister Dobrindt soll dadurch die Haftungsfrage eindeutig geklärt sein. Wenn der Computer fährt und nicht zur Übernahme aufgefordert hat, dann haftet der Hersteller.

Zweifel an eindeutiger Haftung

Ob die Haftung tatsächlich so klar geregelt ist, erscheint jedoch fraglich. Kritisiert werden die lückenhaften Regelungen des Gesetzes rund um die Produkthaftung. So wäre es den Herstellern wohl möglich, zu behaupten, dass ein bestimmtes Risiko nach dem Stand der Technik zum Unfallzeitpunkt nicht bekannt oder erkennbar war. Eine Haftung würde in diesem Fall ausscheiden, sodass letztendlich doch der Fahrer haften würde. Ausschließen kann ein Fahrer die Haftung für Unfälle durch autonomes Fahren also nur, wenn er das System zu jeder Zeit überwacht. Gerade das will man aber nicht.

Zulässig wird das automatisierte Fahren ohnehin nur auf Autobahnen sein. Auf Landstraßen und in der Stadt muss der Fahrer weiterhin das Geschehen selbstständig unter Kontrolle haben.


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