Neu im Programm – TOM erklärt

Geschrieben am 15.08.2019 von:

Sinja Huesgen

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Der nette Herr oben im Bild ist TOM. TOM wird in der neuen Beitragsreihe „TOM erklärt“ die zentralen Begriffe aus Art. 32 DS-GVO beleuchten und damit Licht in den Maßnahmendschungel bringen!

TOM – dieses Akronym steht für „technische und organisatorische Maßnahmen“ zur Gewährleistung einer sicheren Verarbeitung von personenbezogenen Daten. In Art. 32 DS-GVO werden diese Maßnahmen zentral geregelt. Doch was bedeuten Begriffe wie „Pseudonymisierung“, „Anonymisierung“ oder „Verschlüsselung“? Und wie ist es um den „Stand der Technik“ bestellt?

TOM nimmt sich jeden Monat ein paar Begriffe aus dem Katalog des Art. 32 DS-GVO heraus und erklärt sie – verbunden mit praxisrelevanten Beispielen. Er wird sich in der kommenden Woche mit dem ersten Begriffstrio beschäftigen: nämlich Maßnahmen zur Zugangs-, Zutritts- und Zugriffskontrolle. Seien Sie gespannt!


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