Geschrieben am 18.08.2026 von:
Für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme verschieben sich die Fristen. Die inhaltliche Vorbereitung sollte trotzdem konsequent weiterlaufen.
Seit dem 2. August 2026 greifen zentrale Durchsetzungs- und Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Die grundlegenden Kennzeichnungspflichten für Chatbots, Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte oder veränderte Inhalte haben wir bereits im Juli-Newsletter ausführlich eingeordnet. In dieser Ausgabe richten wir den Blick deshalb auf eine Entwicklung, die für die weitere Planung mindestens ebenso wichtig ist: den AI Omnibus.
Mit dem AI Omnibus verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die Anforderungen des digitalen Rechtsrahmens praktikabler zu gestalten und die Umsetzung zeitlich zu entzerren. Für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung soll die Anwendungsfrist nach aktueller Planung auf den 2. Dezember 2027 verlängert werden. Betroffen sind damit unter anderem Anwendungsbereiche, die in der Praxis besonders häufig auftreten – etwa im Personalwesen, bei der Bewertung von Personen oder im Zugang zu wesentlichen Leistungen.
Diese Verschiebung ist für viele Unternehmen eine spürbare Entlastung, weil sie zusätzliche Zeit für Analyse, Dokumentation und technische Anpassungen schafft. Sie sollte jedoch nicht als Signal verstanden werden, das Thema zurückzustellen. Denn die eigentliche Arbeit liegt selten in der formalen Erfüllung einzelner Pflichten, sondern in der vorgelagerten Frage, welche KI-Systeme im Unternehmen überhaupt eingesetzt werden, wer für sie verantwortlich ist und in welche Risikokategorie sie fallen. Genau diese Bestandsaufnahme ist erfahrungsgemäß der zeitintensivste Schritt.
Hinzu kommt: Die Fristverlängerung betrifft nicht sämtliche Pflichten und nicht alle Systeme gleichermaßen. Transparenz- und Kennzeichnungsanforderungen sowie die Vorgaben zur KI-Kompetenz der Beschäftigten bleiben davon unberührt. Unternehmen sollten deshalb sauber unterscheiden, welche Anforderungen bereits heute gelten und für welche Systeme tatsächlich mehr Zeit zur Verfügung steht. Eine pauschale Annahme, dass sich alles verschiebt, wäre riskant.
Sinnvoll ist es, die gewonnene Zeit strukturiert zu nutzen: ein vollständiges KI-Inventar aufbauen, Verantwortlichkeiten festlegen, Einstufungen dokumentieren und die erforderlichen Prozesse zu Risikomanagement, menschlicher Aufsicht und Protokollierung schrittweise etablieren. Wer jetzt beginnt, hat später deutlich weniger Aufwand – und vermeidet, dass die Umsetzung kurz vor Fristablauf zu einem parallelen Großprojekt wird.
| Was Unternehmen jetzt tun sollten
▶ KI-Inventar aufbauen und laufend aktualisieren, einschließlich eingekaufter Systeme und KI-Funktionen in Standardsoftware ▶ Risikoeinstufung je System dokumentieren und Hochrisiko-Anwendungsfälle nach Anhang III gesondert kennzeichnen ▶ Klar trennen, welche Pflichten bereits gelten und für welche Systeme die verlängerte Frist relevant ist ▶ Verantwortlichkeiten, Freigabewege und Schulungen zur KI-Kompetenz verbindlich festlegen |