Der Digital Services Act steht vor der Tür

Geschrieben am 10.10.2022 von:

Stephanie Wörner


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Bereits Anfang Juli hat das Europäische Parlament dem Entwurf zum Digital Services Act (DSA) zugestimmt, sodass nur noch die Zustimmung des Rates der Europäischen Union aussteht. Der DSA verfolgt primär die beiden Ziele:

  • Ein sichereres digitales Umfeld zu schaffen, in dem die fundamentalen Rechte aller Nutzer von digitalen Diensten gewahrt werden.
  • Ein ausgewogeneres Umfeld im Europäischen Binnenmarkt sowie global zu schaffen, dass Innovationen, Wachstum und Wettbewerb fördert.

Dazu werden den Anbietern von digitalen Diensten (wie etwa Hosting-Dienste oder Anbieter von Online-Plattformen) eine Reihe neuer Pflichten auferlegt. Diese umfassen

  • Illegale Inhalte konsequenter zu löschen und den Anwendern benutzerfreundliche Wege anzubieten solche Inhalte zu melden.
  • Gleichzeitig soll die Moderation von Inhalten auf Plattformen transparenter werden, sodass Anwender*innen diese leichter anfechten können.
  • Auch Werbung soll für die Anwender transparenter werden, sodass sie mehr Informationen darüber erhalten warum ihnen eine bestimmte Werbung angezeigt wird.

Diese Pflichten sind abhängig von der Größe des Anbieters. Besonders große Anbieter unterliegen zusätzlichen Pflichten und einer verstärkten Aufsicht durch die Behörden. Als besonders große Anbieter zählen solche, mit mehr als 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern. Darunter befinden sich vor allem Tech-Giganten wie Google, Microsoft oder Facebook.

Für normale Anbieter gilt der DSA nach einer Übergangszeit von entweder 15 Monaten nach seinem Inkrafttreten oder ab dem 01.01.2024, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt. Für besonders große Anbieter gilt eine kürzere Übergangszeit von 4 Monaten nachdem sie als solche eingestuft worden sind.


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