Datenschutz in Kommunen

Geschrieben am 30.08.2019 von:

Sinja Huesgen

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Die Datenschutzaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg hat schon vor längerer Zeit in einer Pressemitteilung verlauten lassen, dass sie eine Umfrage bei allen Kommunen im Land zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angestoßen hat. Ziel des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink dabei ist es, sich einen Überblick zur Umsetzung der DS-GVO in diesem öffentlichen Teilbereich verschaffen.

DS-GVO, BDSG und LDSG

Die DS-GVO ist grundsätzlich für alle natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen in Deutschland anwendbar, sofern sie personenbezogene Daten verarbeiten. Ergänzend gibt es jedoch auch bundes- und landesrechtliche Vorschriften, die insbesondere von Kommunen bei der Erfüllung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben beachtet werden müssen.

Welches Gesetz konkret anzuwenden ist, kann manchmal eine schwierige Frage sein. Gerade bei Eigenbetrieben, Regiebetrieben oder bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten kann es zu Unklarheiten kommen, weshalb diese Problematik auch im Fragebogen der Aufsichtsbehörde thematisiert wird. Gefragt wird unter anderem, ob es Abgrenzungsprobleme zwischen der Gemeinde als Gebietskörperschaft und juristischen Personen gibt, an denen die Gemeinde beteiligt ist (z.B. Stiftungen oder kommunalen Wirtschaftsbetriebe). Ferner möchte die Aufsichtsbehörde wissen, ob es in der kommunalen Praxis zu Problemen aufgrund der konkurrierenden Anwendbarkeit von Bundes- und Landesrecht kommt.

Datenschutzbeauftragter

Jede öffentliche Stelle ist dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Viel zu oft wird dabei ein interner Mitarbeiter benannt, der für das Amt aufgrund weiterer Aufgaben keine Zeit hat oder es gar nicht ausüben will. Die Aufsichtsbehörde möchte mit ihrem Fragebogen diesen Missständen wohl auf den Grund gehen, denn es wird konkret nach dem Tätigkeitsumfang des Datenschutzbeauftragten und dessen Einbindung in die laufenden Prozesse gefragt.

Je nach Größe und Komplexität der Verarbeitungsvorgänge in einer Kommune kann es notwendig sein, einen externen Berater zu beauftragen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg möchte in diesen Fällen genau wissen, wie viele Stunden für die Beratung zur Verfügung stehen und welche Aufgaben dem Berater übertragen wurden.

Digitalisierung der Verwaltung

Unter dem Punkt „Digitalisierung der Verwaltung“ werden Fragen zu vorhandenen Webseiten, Tools zur Reichweitenanalyse, Plugins, Social-Media-Profilen und zur Datenerhebung über das Internet gestellt. Ferner geht es um die Verschlüsselung von Kontaktformularen, E-Mails sowie Datenträgern, das Vorhandensein von Smartphone-Apps für Bürger und Bürgerportalen und die Nutzung von Softwareanwendungen in der Kommune insgesamt.

Die Fragen zur Digitalisierung in der Verwaltung enthalten sehr viele technische Auswahlmöglichkeiten zu den verschiedenen Technologien und machen den größten Teil des Fragebogens aus. Ein Fokus der Aufsichtsbehörde liegt also offenbar auf der IT-Sicherheit und dem rechtskonformen Einsatz von Software und automatisierten Verarbeitungen.

Der Landesbeauftragte wird die Ergebnisse Ende des Jahres 2019 veröffentlichen und in eine Handreichung für Kommunen einfließen lassen. Auch sollen die Ergebnisse der Behörde bei der anstehenden Evaluation der DS-GVO helfen.


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