Bundesnetzagentur geht gegen Telefonwerbung vor

Geschrieben am 25.09.2017 von:

Sinja Huesgen

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Die Bundesnetzagentur hat wegen unerlaubter Telefonwerbung das höchstmögliche Bußgeld gegen einen Strom- und Gaslieferanten verhängt und gleichzeitig angekündigt, auch in Zukunft vermehrt gegen derartige Methoden vorgehen zu wollen.

Falsche Angaben

Das Bußgeld richtet sich gegen die Energy2day GmbH. Diese hatte bei tausenden Verbrauchern angerufen und sich als örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet, mit diesem jedenfalls zusammenzuarbeiten. Ziel des Unternehmens war es wohl, die Verbraucher von einem Anbieterwechsel zu überzeugen. Dabei wurde auch mit zahlreichen Subunternehmern agiert, die teilweise sogar aus dem Ausland anriefen.

Aufgrund dieser Werbeanrufe beschwerten sich insgesamt 2.500 Verbraucher. Auch Mitbewerber gingen gegen den Anbieter vor und sprachen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.

Unzumutbare Belästigung

Werbeanrufe gegenüber einem Verbraucher sind als unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG unzulässig, sofern nicht eine Einwilligung vorliegt. Den Beweis über das Vorliegen einer Einwilligung muss der Werbende führen. Setzt dieser gleichzeitig auch noch Unterauftragnehmer ein, trägt er für diese die rechtliche Verantwortung und muss für deren wettbewerbswidriges Verhalten einstehen.

Der Strom- und Gaslieferant sieht sich aufgrund seiner Werbeaktion zahlreichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen von Mitbewerbern und Verbraucherverbänden ausgesetzt. Unter Umständen könnten den Geschäftsführern der Energy2day GmbH auch Strafverfahren wegen Betruges nach § 263 StGB drohen.

Telefonwerbung ohne Einwilligung stellt ferner eine Ordnungswidrigkeit gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 300.000,00 EUR geahndet werden. Genau diese Möglichkeit hat die Bundesnetzagentur als zuständige Verwaltungsbehörde gem. § 20 Abs. 3 UWG wahrgenommen.

Bundesnetzagentur wird tätig

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen die Energy2day GmbH ein Bußgeld in Höhe des Maximalsatzes von 300.000,00 EUR. Damit hat die Behörde zum ersten Mal überhaupt den Höchstbetrag ausgeschöpft. Dies macht deutlich, dass die Bundesnetzagentur in Zukunft wohl intensiver gegen telefonische Belästigung vorgehen will.

Während im Jahr 2015 Bußgelder in Höhe von insgesamt 460.000,00 EUR verhängt wurden, waren es im Jahr 2016 bereits 895.000,00 EUR. Alleine im ersten Halbjahr des Jahres 2017 hat die Bundesnetzagentur jedoch schon Bußgelder in Höhe von 800.000,00 EUR verhängt und damit den Betrag des Vorjahres schon beinahe erreicht.

Auch die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur steigt. Während im Jahr 2016 insgesamt 29.000 Meldungen bei der Behörde eingingen, sind es im Jahr 2017 bis jetzt bereits 26.000.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Die Energy2day GmbH hat angekündigt, in Zukunft kein unzulässiges Telefonmarketing mehr zu betreiben. Die Bundesnetzagentur will den Markt jedoch weiter beobachten.

Rechtskräftig ist die Entscheidung über das Bußgeld noch nicht. Die Energy2day GmbH kann noch vor dem Amtsgericht Bonn Einspruch gegen die Entscheidung der Behörde einlegen.


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