Geschrieben am 27.11.2025 von:
Microsoft Teams erhält eine Funktion zur automatischen Erkennung des Arbeitsorts, die voraussichtlich noch im Dezember dieses Jahres ausgerollt wird und bereits im Vorfeld für Diskussion sorgt. Die Idee dahinter ist nicht das Tracking einzelner Mitarbeitender, sondern die Optimierung der hybriden Zusammenarbeit. Teams kann künftig automatisch anzeigen, ob jemand im Büro arbeitet, indem bestimmte technische Signale ausgewertet werden. Dadurch soll die physische Anwesenheit innerhalb von Teams leichter erkennbar und die Abstimmung im Arbeitsalltag vereinfacht werden.
Die Funktionsweise bleibt bewusst technisch reduziert. Teams nutzt weder GPS- noch IP-Daten, sondern wertet ausschließlich zwei klar definierte Signale aus. Erstens prüft die Anwendung, ob sich ein Gerät mit einem zuvor registrierten Unternehmens-WLAN verbindet. Zweitens erkennt Teams bestimmte Büroperipherie wie Monitore oder Dockingstationen, die einem festen Arbeitsplatz zugeordnet sind. Sobald eines dieser Signale greift, setzt Teams den Arbeitsort automatisch auf „Im Büro“ – bei entsprechender Konfiguration sogar mit Angabe des jeweiligen Gebäudes. Fehlt ein Signal, bleibt der Status „Remote“, ohne jegliche Rückschlüsse darauf, ob die Arbeit von zu Hause, aus einem Café oder unterwegs erfolgt.
Damit automatisiert Microsoft eine Funktion, die es bereits gibt: das manuelle Festlegen des Arbeitsorts in Teams. Neu ist ausschließlich die automatische Erkennung – und diese gilt nur während der zuvor definierten Arbeitszeiten. Nach Ende des Arbeitstags wird der Status automatisch zurückgesetzt. Administratoren können die Funktion zwar bereitstellen, doch eine Aktivierung ohne individuelle Einwilligung ist ausgeschlossen. Nutzer müssen sowohl die standortbezogene Freigabe ihres Betriebssystems als auch die Nutzung der Signale durch Teams explizit erlauben. Eine zentrale oder heimliche Durchsetzung ist technisch nicht vorgesehen. Weitere Details zur genauen technischen Umsetzung will Microsoft vor dem finalen Rollout offenlegen.
Datenschutzrechtlich ist die Funktion zulässig, solange der Zweck strikt auf die organisatorische Unterstützung im Büro beschränkt bleibt. Eine Verwendung für Leistungsbewertungen oder HR-Analysen wäre eine unzulässige Zweckänderung ohne zusätzliche Rechtsgrundlage oder Einwilligung. Transparenz und Freiwilligkeit sind zentral. Mitarbeitende müssen verstehen, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, wer Zugriff erhält und wie lange die Daten gespeichert bleiben. Die Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein, je nach Unternehmen ist zudem der Betriebsrat zu beteiligen.
Fazit: Die neue Funktion wirkt auf den ersten Blick weitreichender, als sie technisch tatsächlich ist. Unter Einhaltung zentraler Datenschutzprinzipien – klare Zweckbindung, freiwillige und informierte Einwilligung sowie vollständige Transparenz – lässt sie sich datenschutzkonform einsetzen. Richtig implementiert kann sie tatsächlich das leisten, was Microsoft beabsichtigt: hybride Zusammenarbeit vereinfachen, ohne in die Privatsphäre der Mitarbeitenden einzugreifen.