Reminder zur datenschutzrechtlichen Informationspflicht im Apple App Store

Geschrieben am 06.07.2022 von:

Kevin Kraus

Legal Consultant | Informationssicherheitsbeauftragter (IHK)
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Wusstest du schon, dass es im App Store von Apple einen separaten Bereich für Datenschutzinformationen gibt?

Unter dem Punkt „App-Datenschutz“ musst du lediglich angeben, welche Kategorien von Daten deine App für welche Zwecke verarbeitet. Hier gibt es eine Unterscheidung in drei Kategorien:

  • „Nicht mit dir verknüpfte Daten“ (keine personenbezogenen Daten)
  • „Mit dir verknüpfte Daten“
  • „Für Tracking verwendete Daten“

Damit wird es den Nutzern deiner Apps ermöglicht, auf einen Blick die wichtigsten Infos zu den Datenverarbeitungen einzusehen, die mit der App durchgeführt werden.

Diese Funktion ist tatsächlich auch nicht ganz neu, sondern wurde bereits Ende 2020 von Apple eingeführt. Da es auf den verschiedensten Plattformen schwierig ist, die erforderlichen Datenschutzinformationen richtig einzubinden, ist es umso erfreulicher, dass es im App Store diese Möglichkeit gibt.

Trotzdem ist mit der Angabe der Privacy Labels noch nicht alles getan – die DS-GVO schreibt in Art. 13 nämlich noch weitere verpflichtende Angaben vor, die nicht in den Privacy Labels angegeben werden können (z.B.: Wer verarbeitet die Daten? Welche Rechte hast du als Betroffener?). Daher sollten neben den sinnvollen Privacy Labels auch die ausführlichen Pflichtinformationen in Form einer Datenschutzerklärung verlinkt werden. Hierfür bietet Apple unter demselben Menüpunkt „App-Datenschutz“ eine Einbindungsmöglichkeit an.

Hast du noch Fragen, welche Informationen eingestellt werden müssen oder wie das vielleicht auf anderen Plattformen funktioniert? Dann helfen wir dir gerne weiter!


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