Digitaler Omnibus zur KI-Verordnung: Mehr Klarheit, mehr Zeit?

Geschrieben am 28.01.2026 von:

Julia Hohage

Legal Consultant | Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
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Mit dem digitalen Omnibus hat die EU-Kommission im November 2025 ein umfassendes Vereinfachungspaket für das europäische Digitalrecht vorgelegt. Die Gesetzesvorschläge betreffen mehrere Rechtsakte – darunter Data Act, DS-GVO und KI-Verordnung. Welche Weichen der digitale Omnibus insbesondere für Datenschutz und Informationssicherheit stellt, haben wir bereits beleuchtet (hier geht es zum Beitrag). Nun richtet sich der Blick auf die KI-Verordnung: Welche Anpassungen schlägt die EU-Kommission vor – und was bedeutet dies für die Praxis?

  • Mehr Zeit für die Umsetzung: Ziel des Omnibus-Entwurfs ist es unter anderem, den betroffenen Akteuren mehr Zeit für die Umsetzung der KI-Verordnung einzuräumen. Die vorgeschlagene Neuregelung der (Übergangs-)Fristen ist jedoch komplex und an weitere Voraussetzungen geknüpft. Solange hier keine abschließende Klarheit besteht, sollten sich Organisationen weiterhin an den derzeit geltenden Fristen orientieren und die Vorschläge im Blick behalten. Denn noch handelt es sich beim digitalen Omnibus um einen Gesetzesvorschlag – nicht um geltendes Recht.
  • Erweiterte Erleichterungen für kleine Unternehmen: Der Omnibus-Entwurf erweitert gezielt Erleichterungen und Privilegien für Startups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und neu: Kleine MidCap-Unternehmen. Der Begriff MidCap steht für „Medium Capitalization“ und bezeichnet Unternehmen, die bei Kriterien wie Anzahl an Mitarbeitenden, Umsatz und Jahresbilanzsumme zwischen KMU und Großunternehmen liegen.
  • Neujustierung KI-Kompetenz: Die ursprünglich sehr weit gefasste Verpflichtung aller Anbieter und Betreiber zur Sicherstellung von KI-Kompetenz wird abgeschwächt. Künftig liegt der Schwerpunkt stärker bei Förder- und Unterstützungsmaßnahmen durch die EU und ihre Mitgliedstaaten. Dabei sollen Schulungspflichten jedoch ausdrücklich erhalten bleiben.
  • Vereinfachung von Verfahren und Zuständigkeiten: Darüber hinaus zielen die vorgeschlagenen Änderungen darauf ab, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, Zuständigkeiten zu bündeln und das Zusammenspiel der KI-Verordnung mit anderen Digitalrechtsakten sowie sektoralen Regelungen klarer zu fassen. Damit soll Doppelregulierung vermieden und die Anwendung der Vorschriften insgesamt kohärenter gestaltet werden.
  • Datenschutz: Zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen soll die bestehende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (das sind zum Beispiel Gesundheitsdaten) ausgeweitet werden. Künftig soll dies nicht nur für Hochrisiko-KI-Systeme, sondern auch für andere KI-Systeme und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck möglich sein – allerdings unter strengen Voraussetzungen und mit geeigneten Schutzvorkehrungen.

 Fazit: Regulierung bleibt in Bewegung

Der Omnibus-Entwurf macht deutlich, dass die KI-Regulierung kein statisches Regelwerk ist, sondern sich dynamisch weiterentwickelt. Im Jahr 2026 ist darüber hinaus mit weiteren Klarstellungen, Leitlinien und Anpassungen zu rechnen. Damit vollziehen sich in diesem Jahr grundlegende Weichenstellungen für die Zukunft.

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