Teil 11 – Basis-Wissen Datenschutz: Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Geschrieben am 29.10.2025 von:

Julia Hohage

Legal Consultant | Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
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Nach unserem letzten Beitrag zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) widmen wir uns einem weiteren zentralen Element eines wirksamen Datenschutzmanagements: dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT).

Rechtliche Grundlage und Verpflichtung

Gemäß Art. 30 DS-GVO sind Verantwortliche verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis muss auf Anfrage der Datenschutzaufsichtsbehörde jederzeit vorgelegt werden können. Es dient dem Nachweis der datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten und somit der Erfüllung der Rechenschaftspflicht.

Mehr als nur Pflicht – ein zentrales Management-Instrument

Das VVT erfüllt jedoch weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht: Richtig genutzt ist es ein wertvolles Organisations- und Steuerungsinstrument. Es schafft Transparenz über alle Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, und ermöglicht so eine strukturierte Risikobewertung. Dadurch bildet es die Grundlage für weitergehende Analysen, insbesondere für die Datenschutz-Folgenabschätzung (DS-FA), auf die wir in einem separaten Beitrag näher eingehen werden.

Effiziente Umsetzung mit System

Natürlich ist das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten mit einem gewissen Aufwand verbunden. Doch dieser lässt sich mit einer durchdachten Gestaltung auf ein Minimum reduzieren: Das MORGENSTERN Datenschutzmanagement-System bietet hierfür eine softwaregestützte Lösung, die die Erfassung, Pflege und Aktualisierung von Verarbeitungstätigkeiten deutlich erleichtert, die Schnittstellen zu anderen Elementen und Dokumenten der Datenschutzorganisation direkt mit berücksichtigt und die Dokumentation des jeweiligen Standes auf Knopfdruck ermöglicht.

Fazit

Das VVT kann so gestaltet werden, dass es nicht nur die gesetzlichen Pflichten erfüllt, sondern als Management-Instrument Transparenz schafft, Risiken reduziert und ein wesentliches Element für wirksame Datenschutz-Compliance darstellt.

Unser Tipp:

Nutze die Gelegenheit und lerne das MORGENSTERN Datenschutzmanagement-System kennen – gerne zeigen wir dir am Beispiel des VVT, wie wir damit arbeiten.

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