Geschrieben am 13.06.2025 von:
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover setzt ein deutliches Zeichen in Sachen Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit: Webseitenbetreiber, die in ihren Cookie-Bannern eine „Alle akzeptieren“-Schaltfläche anbieten, müssen auch eine ebenso gut sichtbare Option zum vollständigen Ablehnen der Cookies bereitstellen.
Geklagt hatte die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) gegen eine Anordnung des niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten Denis Lehmkemper. Dieser hatte das Cookie-Banner des Medienhauses dahingehend bemängelt, dass es keine echte, freiwillige und informierte Einwilligung ermögliche.
Das Gericht bestätigte die Position der Aufsichtsbehörde: Das Banner der NOZ habe die Nutzer gezielt in Richtung Zustimmung gelenkt. Die Ablehnung sei deutlich umständlicher gestaltet gewesen, es habe irreführende Formulierungen wie „optimales Nutzungserlebnis“ gegeben, und wichtige Informationen zur Datenverarbeitung seien nur schwer auffindbar gewesen.
Die Richter stellten klar: Nur wenn Nutzer bereits auf der ersten Ebene eines Cookie-Banners die Möglichkeit haben, alle nicht notwendigen Cookies abzulehnen – und dies ebenso einfach wie das Akzeptieren – ist die Einwilligung rechtswirksam. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sowie gegen die DS-GVO vor.
Datenschutzexperte Lehmkemper sieht in dem Urteil eine Stärkung der Nutzerrechte und hofft, dass es eine Signalwirkung auf andere Betreiber hat. Die Datenschutzaufsichtsbehörden fordern seit Langem echte Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung von Cookie-Bannern. Bereits Ende 2021 hatte die Datenschutzkonferenz der Länder klargestellt: Einfache Ablehnoptionen müssen vorhanden sein, bloße Hinweise auf Einstellungen oder „weitere Informationen“ genügen nicht.
Das Urteil dürfte daher auch für viele andere Unternehmen relevant sein, die Cookie-Einwilligungen bislang vor allem unter dem Gesichtspunkt der Conversion-Optimierung gestaltet haben. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, sollte die Gestaltung seiner Consent-Banner nun kritisch prüfen. Gerne unterstützen wir dabei!